Unveränderbar, auffindbar, nachvollziehbar und über die Frist verfügbar – mit Protokollierung und Berechtigungen, nicht „Ordner auf dem Laptop“.
Umsetzung
DMS/ERP-Archive mit GoBD-Fokus, klare Fristen, führendes System. Für E-Rechnungen gelten die speziellen GoBD-Rz. zur strukturierten Aufbewahrung.
Fakten aus der Recherche
- GoBD 2025 präzisieren Aufbewahrung strukturierter E-Rechnungen.
- AO § 147 definiert Aufbewahrungsgegenstände und -fristen.
- DATEV betont revisionssichere Ablage im Rechnungswesen-Kontext.
Quellen
- BMF-Schreiben GoBD (2. Änderung, 14.07.2025) — Aktuelle GoBD-Anpassungen u. a. zur Aufbewahrung von E-Rechnungen.
- AO § 147 – Aufbewahrung von Unterlagen — Aufbewahrungsfristen und -gegenstände für steuerliche Unterlagen.
- DATEV: Buchführungssoftware — Anforderungen an Buchführung, Belegprozesse und Datenaustausch.
Einfach digitalisieren – nicht überkomplizieren
DigitalMDMA ERP verbindet Buchhaltung mit dem Rest des Systems, ohne dich in verschachtelte Workflows zu zwingen. Automatisierung zuerst, manuelle Eingriffe nur dort, wo Urteilskraft nötig ist.
Simplicity first – genau der Gegenentwurf zu „Enterprise-Komplexität“.
Hinweis: Quellen geben den Stand der verlinkten Dokumente wieder. Rechtliche Einordnungen (Steuer, GoBD, DSGVO) ersetzen keine individuelle Beratung.
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