EÜR stellt Einnahmen und Ausgaben gegenüber; die Bilanz plus GuV gehört zur doppelten Buchführung mit Bestandskonten.
Wahl/Pflicht
Ob EÜR zulässig ist, hängt von Rechtsform und Schwellen ab. Aussagekraft und Aufwand unterscheiden sich deutlich.
Fakten aus der Recherche
- HGB regelt Buchführung und Abschluss für Kaufleute.
- DATEV unterstützt beide Welten in der Kanzlei- und Unternehmenspraxis.
- AO-Aufbewahrung gilt für beide Ermittlungswege.
Quellen
- HGB §§ 238 ff. – Buchführungspflicht — Gesetzliche Grundlage der Buchführungspflicht in Deutschland.
- DATEV: Finanzbuchführung / FiBu-Software — Praxisleitfaden zur digitalen Finanzbuchhaltung und Kanzlei-Zusammenarbeit.
- AO § 147 – Aufbewahrung von Unterlagen — Aufbewahrungsfristen und -gegenstände für steuerliche Unterlagen.
Automatik statt Buchhaltungs-Theater
In DigitalMDMA ERP soll die Finanzseite nicht wie ein zweites ERP wirken. Möglichst viel läuft von selbst: Zuordnung, Status, Erinnerungen – klare Masken statt komplexer Sonderprozesse.
Simplicity first für Teams, die Zahlen brauchen, nicht Projektpläne.
Hinweis: Quellen geben den Stand der verlinkten Dokumente wieder. Rechtliche Einordnungen (Steuer, GoBD, DSGVO) ersetzen keine individuelle Beratung.
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