GoBD sind die BMF-Grundsätze zur ordnungsmäßigen elektronischen Buchführung und Aufbewahrung inklusive Datenzugriff – 2025 erneut an E-Rechnung angepasst.
Kernanforderungen
Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Ordnung, Unveränderbarkeit bzw. Protokollierung. Das trifft Vorsysteme und FiBu.
Update 2025
Für E-Rechnungen reicht in der Regel die Aufbewahrung des strukturierten Teils; hybride PDF-Teile nur bei steuerlich relevanten Zusatzinfos.
Fakten aus der Recherche
- BMF-Schreiben vom 14.07.2025 ändert die GoBD mit sofortiger Wirkung.
- KPMG/Fachkommentierung bestätigt den Bezug zur E-Rechnungspflicht seit 01.01.2025.
- AO § 147 bleibt der gesetzliche Aufbewahrungsrahmen.
Quellen
- BMF-Schreiben GoBD (2. Änderung, 14.07.2025) — Aktuelle GoBD-Anpassungen u. a. zur Aufbewahrung von E-Rechnungen.
- BMF: GoBD-Änderung 2025 (HTML) — Offizielle Erläuterung der Finanzverwaltung zur GoBD-Aktualisierung.
- AO § 147 – Aufbewahrung von Unterlagen — Aufbewahrungsfristen und -gegenstände für steuerliche Unterlagen.
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Simplicity first: GoBD-tauglich denken, aber im Alltag einfach bleiben.
Hinweis: Quellen geben den Stand der verlinkten Dokumente wieder. Rechtliche Einordnungen (Steuer, GoBD, DSGVO) ersetzen keine individuelle Beratung.
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